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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Boardinghouse Quickborn mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen vom Boardinghouse Quickborn.

2. Reservierungen / Weiterverkauf
Mit Abgabe einer Buchung über die Internetseite des Boardinghouses Quickborn oder durch die vom Gast schriftliche Bestätigung einer Buchung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Diese Vereinbarung, in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend (gemäß der entsprechenden Buchungsrate und deren Stornierungsmöglichkeit). Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Boardinghouse Quickborn behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung bzw. verstreichen der Zahlungsfrist (bei Vorauszahlung), die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das Boardinghouse Quickborn eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung (E-Mail). Das Boardinghouse Quickborn behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren. 

Der Weiterverkauf/-vermietung und/ oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Apartments und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentmietpreisen unzulässig. Das Boardinghouse Quickborn ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Apartments zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist nicht gestattet.

3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Buchung via Internetportale:

Buchungen,  die über Internetportale wie Booking.com und Expedia.com getätigt wurden, verfügen über andere Stornierungsbedingungen als das Boardinghouse Quickborn. Für Rückfragen steht Ihnen das entsprechende Portal zur Verfügung.

Buchungen direkt über die Internetseite des Hotels:

Sollten Sie direkt via eigene Internetseite oder E-Mail im Boardinghouse Quickborn gebucht haben, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Vorgenommene Buchung mit der Standard¬Rate, können bis 21 Tage vor Anreisedatum kostenlos storniert werden. Haben Sie einen Frühbucher-Rabatt erhalten, kann die Stornierungsbedingung entfallen. Der Gast ist angehalten sich im Vorfeld bei Direktbuchungen und/oder Unklarheiten bei der eigenen Buchung über die Stornierungsbedingungen zu informieren. Buchungen am selben Tag wie Anreise, können nicht kostenfrei storniert werden.

4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
Die Kreditkarte wird geprüft und dient als Sicherheit für Ihre Buchung. Das Boardinghouse Quickborn behält sich entsprechend der Stornierungsoptionen und den Ratenpolitik der Buchungsportale vor, die angegebene Kreditkarte des Gastes zu belasten. Insofern der Gast das Boardinghouse Quickborn nicht über eine andere Zahlungsmodalität informiert, wird davon ausgegangen, dass eine Kreditkartenzahlung gewünscht ist.

5. Steuern / Gebühren / Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die Boardinghouse Quickborn vor, die Preise entsprechend anzupassen. 

6. Zahlungsmittel / Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen
Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card und American Express in Euro. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht Gegenstand der Zahlungsvereinbarung vom Boardinghouse Quickborn.

7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Apartments
Reservierte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

8. Haftung des Gastes, Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen des Hotels wegen des Verlustes des Hotelzimmerschlüssels
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm verursachten Schäden. Selbst verursachte Schäden an Zimmern, den Einrichtungsgegenständen und den sonstigen Räumlichkeiten des Hotels müssen vom Gast unverzüglich gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Auch sonst festgestellte Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind bitte ebenfalls unverzüglich dem Hotel zur Kenntnis zu bringen. Liegt dem Hotel eine Kreditkarte zur Garantie vor, ist das Hotel berechtigt, diese im Falle eines entstandenen Schaden sofort zu belasten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Für den Verlust oder die Beschädigung des an den Gast ausgehängten Schlüssel wird diesem eine Pauschale von 50,00 € in Rechnung gestellt. 

9. Haftung von Boardinghouse Quickborn
Die Boardinghouse Quickborn haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Boardinghouse Quickborn für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Boardinghouse Quickborn beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Boardinghouse Quickborn auftreten, wird das Boardinghouse Quickborn bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, 
für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das
Boardinghouse Quickborn rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

Wird dem Gast ein Stellplatz in einem Parkhaus, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens der Boardinghouse Quickborn besteht nicht. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Das Boardinghouse Quickborn haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.

10. Nichtraucher-Apartments
Alle Apartments im Boardinghouse Quickborn sind Nichtraucher-Apartments. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Apartments zu rauchen.Lediglich ist das Rauchen im Erdgeschoss gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Boardinghouse Quickborn das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 750,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Boardinghouse Quickborn einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

11. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres ist im Boardinghouse Quickborn nicht gestattet. 

12. Gruppenbuchungen
Für Gruppen-Buchungen können nur garantierte Reservierungen bei entsprechender Vorauszahlung erfolgen. Zusätzlich gelten hier die gesonderten Vertrags- bzw. Stornierungsbestimmungen des
Boardinghouses Quickborn.

13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Quickborn. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt gilt als Gerichtsstand Quickborn. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Boardinghouse Quickborn GmbH| D – 25451 Quickborn

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